REACH

REACH

Sicherstellung der Lieferfähigkeit. – Festlegung der Anwendung/Descriptoren

FreiLacke informiert Sie über die Aktivitäten hinsichtlich der europäischen Chemikalienverordnung “REACH”.
Wir als Hersteller von Lacken und Beschichtungsstoffen nehmen unter REACH die Rolle des sogenannten “Nachgeschalteten Anwenders” ein und besitzen entsprechend keine unmittelbare Verpflichtung zur Registrierung unserer Fertigprodukte. In diesem Kontext tragen wir jedoch Sorge, dass die bei uns verwendeten Stoffe durch die jeweiligen Hersteller bzw. Importeure entsprechend der Verwendung in der Lackindustrie zukünftig auch bei der Europäischen Chemikalienagentur registriert werden.
Die benötigten Verwendungen/Descriptoren wurden festgelegt und unseren Rohstofflieferanten mitgeteilt. Unsere Lieferanten sind aufgefordert, diese bei der Erstellung der Expositionsszenarien und bei der Registrierung mit einzubeziehen. Somit haben wir die Maßnahmen, die unsere Lieferfähigkeit sicherstellt, in die Wege geleitet.
Die gesetzlichen Anforderungen werden bei FreiLacke termingerecht umgesetzt. Somit sind Sie als Verarbeiter unserer Industrielacke auf der sicheren Seite.

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